Beitragsordnung der Tierrettung Dresden e. V.
§1 Grundsatz & Allgemeines
1. Die Beitragsordnung ist nicht Satzungsbestandteil.
2. Die Beitragsordnung kann gem. §6 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten für bestehende Mitglieder ab dem 1. Januar des Folgejahres, für neue Mitglieder ab Inkrafttreten der aktuellen Beitragsordnung.
3. Sie wird den Mitgliedern in der jeweiligen aktuellen Fassung durch Rundschreiben oder Online zur Verfügung gestellt.
4. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder andersgeartete Leistungen.
§2 Mitgliedsbeiträge
1. Ordentliche und Fördermitglieder des Vereins sind nach §6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2. Mitgliedsbeiträge dienen der Verwirklichung der Zwecke und Ziele des Vereins, sowie zur Abdeckung der Geschäftsaufwendungen.
3. Die Beiträge werden in Anlage 1 als Jahresbeiträge aufgeführt. Die aufgeführten Beiträge verstehen sich als Mindestbeiträge.
4. Ermäßigungen können gewährt werden für:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Rentner und Pensionäre
- Lehrlinge / Auszubildende und Studenten
- Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende
- Arbeitslose und sozial schwache Personen
- Personen die sich in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern um unseren Verein verdient gemacht haben
5. Die ermäßigte Beitragsklasse BK02 muss beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung.
6. Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, zahlen im Beitrittsjahr jeweils 1/12 pro Monat ihrer
Mitgliedschaft.
7. Der Vorstand kann in besonderen Fällen auf Antrag Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden, oder / und eine Änderung der Zahlungsweise genehmigen. Der Gesamtvorstand kann, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen. Diese Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
8. Änderungen bei
- Postanschrift
- Voraussetzungen für ermäßigte Beitragsklassen
- Bankverbindung (bei Lastschrifteinzug)
sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
9. Endet die Mitgliedschaft im Verein – gleich aus welchem Grunde – erfolgt keine Rückerstattung des entrichtenden Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
§3 Zahlung und Fälligkeit
1. Jährliche Zahlung mittels Lastschrift ist die Standard-Zahlweise.
2. Ab 30,- € Jahresbeitrag ist halbjährliche Zahlung, ab 60,- € Jahresbeitrag vierteljährliche Zahlung möglich.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist fällig
- Bei Vereinseintritt einmalig zum 15. des Folgemonats des Eintritts
- Bei jährlicher Zahlweise: bis zum 01. April eines jeden Jahres
- Bei halbjährlicher Zahlweise: bis zum 01. April und 01. Oktober eines jeden Jahres
- Bei vierteljährlicher Zahlweise: 01.Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines jeden Jahres
und durch das Mitglied bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen. Mitglieder erhalten rechtzeitig eine Beitragsrechnung.
4. Beim Abbuchungsverfahren werden die Beiträge zu den oben genannten Stichtagen eingezogen.
§ 4 Zahlungsverzug
1. Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
2. Wird der Beitrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 10,- € verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, oder ist das Mitglied länger als 13 Monate mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand, kann das Mitglied gem. § 4 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.
§ 5 Vereinskonto
Kontoinhaber: Tierrettung Dresden e.V.
IBAN: wird nachgereicht
BIC: wird nachgereicht
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt.
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 19.01.2025 in Kraft.
